Allgemeine Vertragsbedingungen (AGB) Fischer Events

 

 

 

  1. Mit der Anmeldung bieten Sie Fischer Events Touristik den Abschluss eines Mitsegelvertrages an. Die Anmeldung kann mündlich, telefonisch, schriftlich, per Fax oder E-Mail erfolgen. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Personen. Der Mitsegelvertrag kommt ausschließlich durch die schriftliche Buchungsbestätigung von Fischer Events zustande.
  2. Ihre Buchungsbestätigung/Rechnung erhalten Sie einige Tage nach Anmeldung schriftlich. Fehler in der Törnausschreibung werden vorbehalten. Maßgeblich sind Preise und Leistungen, die aus der schriftlichen Buchungsbestätigung hervorgehen. Mit Leistung der Anzahlung erkennt der Kunde diese Preise und Leistungen an.
  3. Mit der schriftlichen Bestätigung erhalten Sie die Zahlungsbedingungen. Die Anzahlung von 20 % des Törnpreises ist innerhalb von 8 Tagen fällig. Der Restpreis ist 6 Wochen vor Törnbeginn fällig. Überweisungen tätigen Sie bitte auf das in der Buchungsbestätigung genannte Konto. Scheckzahlungen werden nicht angenommen.
  4. Die Törnunterlagen erhalten Sie nach vollständiger Bezahlung des Törnpreises ausgehändigt. Ohne vollständige Bezahlung des Törnpreises besteht kein Anspruch Ihrerseits auf Inanspruchnahme der Leistung. Sollten die Törnunterlagen dem Anmeldenden wider Erwarten nicht 8 Tage vor Törnbeginn zugegangen sein, hat dieser sich unverzüglich mit Fischer Events Touristik in Verbindung zu setzen.
  5. Nach Erhalten der Törnunterlagen hat der Reisende diese auf ihre Richtigkeit zu überprüfen, ggf. Fischer Events Touristik oder den Veranstalter zu informieren, damit eine evtl. notwendige Korrektur vorgenommen werden kann.
  6. Achten Sie sorgfältig auf die Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen. Der Anmelder ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich.
  7. Wenn Sie von der Verbindlichen Buchung zurücktreten müssen, können Ihnen erhebliche Stornokosten entstehen. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung. Nehmen Sie einzelne Leistungen wegen vorzeitiger Rückreise, Krankheit oder aus anderen, nicht von Fischer Event Touristik zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch Ihrerseits auf anteilige Rückerstattung. Wir weisen auf die Möglichkeit des Abschlusses einer Reiseabbruchversicherung hin.
  8. Bei Rücktritt von dem Mitsegelvertrag gelten folgende Stornogebühren:

Bis zu 12 Wochen vor Törnbeginn – 15 % des Törnpreises,

12-4 Wochen vor Törnbeginn – 50 % des Törnpreises,

unter 4 Wochen bis 7 Tage vor Törnbeginn – 90 % des Törnpreises,

unter 7 Tage vor Törnbeginn und Nichtantreten der Reise – 90 % des Törnpreises.

Es steht Ihnen frei, Fischer Event Touristik nachzuweisen, dass tatsächlich geringere als die geltend gemachten Stornokosten entstanden sind. In diesem Fall sind Sie nur zur Zahlung der tatsächlich angefallenen Kosten verpflichtet. Bei Stellung eines „Ersatzmannes“ wird eine Bearbeitungsgebühr von Euro 50,- pro Person erhoben.

 

 

 

 Zusätzliche Vertragsbedingungen für unsere Segelreisen und Ausbildungstörns

 

  1. Bei den angebotenen Mitsegeltörns handelt es sich entweder um Schiffs- oder Kojencharter.
  2. Sie versichern durch Ihre Unterschrift, dass Sie und die Personen, für die Sie mitbuchen, gesund sind, an keiner ansteckenden Krankheit leiden und im tiefen Wasser schwimmen können.
  3. Die eingeschlossenen Leistungen sind auf den Internetseiten (www.fischerevents.de/Preise) angegeben. Abweichungen werden gesondert schriftlich festgehalten.
  4. Änderungen hinsichtlich der ausgeschriebenen Yacht bei ähnlichem Standard behalten wir uns ausdrücklich vor. Das gilt insbesondere, wenn die geplante Yacht nicht einsatzbereit ist. Es wird darauf verwiesen, dass ein Segeltörn weder eine Rundreise mit bestimmten Tageszielen noch eine Beförderungsleistung ist. Der Segelteilnehmer ist kein Passagier, sondern Teil der segelnden Crew und nimmt an einer gemeinsamen privaten Segelveranstaltung mit sportlichem Schwerpunkt teil. Die in den Internetseiten ausgeschriebenen Segelziele sind beispielhaft gemeint, maßgeblich ist das ausgeschriebene Segelrevier in dem sich die Segelyacht aufhalten soll. Der Mitsegelvertrag gilt auch als erbracht, wenn wetter-, sicherheits- oder technikbedingt die geplante Route geändert oder die Yacht im Hafen bleiben muss und keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz dafür verantwortlich gemacht werden kann. Vor dem ersten Betreten der Yacht sind so genannte Überliegezeiten in dem Rahmen, wie sie im Yachtchartergeschäft zu dulden sind, hinzunehmen: üblicherweise ein Tag pro 7 Tage Reisedauer. Es wird die im Bordleben auf Yachten übliche Hilfe erwartet. Der Skipper ist für das Schiff und das Leben der Crew verantwortlich und erwartet daher, dass seinen Anordnungen Folge geleistet wird.
  5. Soweit die Route nicht bereits in der Ausschreibung festgelegt ist, legt der Skipper nach Abstimmung mit den Törnteilnehmern unter Berücksichtigung der Wetterverhältnisse sowie der weiteren für die Festlegung der Fahrroute maßgeblichen Umstände, die Törnroute fest. Änderungen gegenüber den Angaben auf den Internetseiten sind daher vorbehalten.
  6. Sie sind verpflichtet, bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen, alles Ihnen zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und entstandene Schäden so gering wie möglich zu halten. Beanstandungen müssen dem Skipper unverzüglich angezeigt werden und vom Skipper muss die Beseitigung verlangt werden. Kommen Sie schuldhaft dieser Verpflichtung nicht nach, so stehen Ihnen Ansprüche insoweit nicht zu. Gewährleistungsansprüche sind innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung des Segeltörns gegenüber dem Fischer Events unter der unten genannten Adresse schriftlich per Briefpost geltend zu machen. Nach Ablauf der einmonatigen Frist kann der Anmelder Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist oder wenn es sich um deliktische Ansprüche handelt.
  7. Die Haftung von Fischer Events und des Skippers ist ausgeschlossen, es sei denn, dass ihm vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorgeworfen werden kann.
  8. Der Reiseveranstalter kann an seinem Sitz verklagt werden.

Sitz des Veranstalters:

                Fischer Event Touristik

                Siegfried Fischer

                Straße des Friedens 361

                06502 Thale OT Westerhausen